Von diesem Netto-Einkommen sind gemäss Berechnungsformular der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz 30% für die Bezahlung von Steuern und Krankenkasse (aufgrund der Steuerprogression ist an die obere Grenze der Bandbreite zu gehen) in Abzug zu bringen. Vom verbleibenden Betrag wiederum sind 15% für den Unterhalt der Ehefrau und total 37.5% für den Unterhalt der drei Kinder des Angeklagten abzuziehen. Die Restanz von Fr. 280'000.-- führt zu einem Tagessatz in der Höhe von (aufgerundet) Fr. 800.--, wobei die geringfügige Aufrundung des Betrages in Anbetracht der bei diesen Einkommensverhältnissen grosszügigen Unterstützungsabzüge gerechtfertigt ist.