Es erscheint demzufolge ohne weiteres als gerechtfertigt, in Berücksichtigung der Steuererklärungen der Jahre 2004 - 2006 von einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund Fr. 840'000.-- auszugehen, wobei hiervon die Berufsauslagen bzw. der Geschäftsaufwand bereits abgezogen sind. Von diesem Netto-Einkommen sind gemäss Berechnungsformular der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz 30% für die Bezahlung von Steuern und Krankenkasse (aufgrund der Steuerprogression ist an die obere Grenze der Bandbreite zu gehen) in Abzug zu bringen.