Der Angeklagte edierte auf Aufforderung des Obergerichts hin die Steuererklärung für das Jahr 2006, in der für jenes Jahr ein steuerbares Einkommen von über 1,4 Mio. Franken ausgewiesen wird. Es erscheint demzufolge ohne weiteres als gerechtfertigt, in Berücksichtigung der Steuererklärungen der Jahre 2004 - 2006 von einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund Fr. 840'000.-- auszugehen, wobei hiervon die Berufsauslagen bzw. der Geschäftsaufwand bereits abgezogen sind.