Der Angeklagte wurde durch A. nicht provoziert. Die Spielleiter versuchten im Gegenteil, allfälligen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, indem sie sich nach dem Spiel auf schnellstem Weg zur Kabine aufmachten. Der in vollem Lauf Richtung Garderoben sprintende Schiedsrichter rechnete mit Sicherheit nicht mit einem tätlichen Angriff von Seiten des Angeklagten und hatte keine Möglichkeit, dem gestreckten Bein noch auszuweichen, weshalb die Tathandlung als perfid einzustufen ist. Die vom Schiedsrichter A. erlittenen Verletzungen hatten nicht Bagatell-Charakter, sondern waren schmerzhaft und erforderten eine mehrwöchige Heilungszeit.