Mit Recht hat die Vorinstanz aber auch darauf hingewiesen, dass der Angeklagte den Schiedsrichter wohl kaum aus Kalkül, sondern in einer emotionalen Aufregung infolge des hektischen und für den FC Sion ungünstigen Ausgangs des Spiels attackierte. Nichtsdestotrotz ist sein Angriff auf den Spielleiter in jeder Hinsicht verwerflich und nicht entschuldbar. Der Angeklagte fiel bereits vor dem Penalty-Entscheid des Schiedsrichters durch (verbale) Aggressionen auf, was von mehreren Beobachtern bestätigt wurde und dazu führte, dass er vom Schiedsrichter in der 82. Spielminute aus der technischen Zone verwiesen wurde.