In Bezug auf das Täter- und das Tatverschulden kann vorab auf die grundsätzlich zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen werden. Zu bekräftigen ist, dass der Angeklagte als Präsident eines Fussballclubs der höchsten nationalen Spielklasse eine Vorbildfunktion innehat, was seine Aggressionshandlung gegen den Schiedsrichter am 5. Dezember 2004 umso unverständlicher und gravierender erscheinen lässt. Mit Recht hat die Vorinstanz aber auch darauf hingewiesen, dass der Angeklagte den Schiedsrichter wohl kaum aus Kalkül, sondern in einer emotionalen Aufregung infolge des hektischen und für den FC Sion ungünstigen Ausgangs des Spiels attackierte.