So gab auch Z6 in Übereinstimmung mit B. dem Untersuchungsrichter zu Protokoll, der Angeklagte sei gestanden, als A. stürzte. Auch die ursprüngliche Version des Angeklagten, er sei (vor dem Zusammenprall) von hinten gestossen worden, findet keine Stütze in den Aussagen der verschiedenen befragten Personen. 3. Vorfall gegenüber B. 3.1. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass B. im Anschluss an das Spiel zwischen dem SC Kriens und dem FC Sion ebenfalls im Bereich des Übergangs des Spielfelds zum Spielereingang einen Fusstritt in die Genitalien erhielt. Der Tritt war derart heftig, dass B. ohnmächtig wurde und laut ärztlichem Zeugnis ca. fünf Minuten lang nicht ansprechbar war.