Dass es sich beim Mann, den Z20 gepackt und wegegeführt hat, um den Angeklagten handelt, kann aufgrund der Aktenlage als erstellt gelten. Z20 gab auf die entsprechende Frage an, er habe den Angeklagten vor diesem Zeitpunkt bereits vom Aussehen her gekannt, da dieser ja vorher am Spielfeldrand gestanden sei und "so blöd getan" habe. Überdies kann es sich beim am Boden liegenden Schiedsrichter nur um A. gehandelt haben. B., der ebenfalls zu Fall kam, wurde von Z21 aufgefangen und betreut. Dass sich jemand auf ihn gestürzt hätte, wird von niemandem behauptet. Überdies haben auch andere Zeugen beobachtet, dass der Angeklagte von Securitas-Angestellten beruhigt werden musste.