Offenbar wurde ihm die Sicht verdeckt (vgl. vorstehend E. 1.2). Es ist indessen durchaus vorstellbar, dass der Angeklagte nicht unmittelbar durch den Kontakt mit dem Schiedsrichter, sondern erst einen Moment später zu Fall gekommen ist, was im ganzen Durcheinander möglicherweise nicht alle Anwesenden mitbekommen haben. Dabei deutet einiges darauf hin, dass der Angeklagte nicht durch eine Rempelei oder einen Stoss von hinten, sondern dadurch zu Fall gekommen ist, dass er sich selber auf den am Boden liegenden A. stürzte und diesen attackierte.