Ob danach noch weitere Personen über die am Boden Liegenden gestolpert sind, was die Aussage des Linienrichters zusätzlich abstützen würde, kann hier offen bleiben (vgl. aber immerhin die entsprechende Aussage des Zuschauers Z19). Was die Aussage betrifft, der Angeklagte sei nach dem Vorfall nicht zu Boden gegangen, so fällt auf, dass auch der Zeuge Z6 der gleichen Ansicht war. Allerdings schränkte dieser Zeuge - wie bereits dargestellt - ein, dass er die Szene in der Folge nicht mehr habe beobachten können. Offenbar wurde ihm die Sicht verdeckt (vgl. vorstehend E. 1.2).