Allerdings ist diese Aussage nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den gesamten Schilderungen des Linienrichters zu betrachten, der die Bedrohung des Schiedsrichtertrios durch die heranstürmende Fan-Menge bildlich beschrieb. Später konkretisierte der Linienrichter in der genannten Befragung, dass es der Angeklagte gewesen sei, der nach seinem Beinstellen den Schiedsrichter erneut angegangen habe. Ob danach noch weitere Personen über die am Boden Liegenden gestolpert sind, was die Aussage des Linienrichters zusätzlich abstützen würde, kann hier offen bleiben (vgl. aber immerhin die entsprechende Aussage des Zuschauers Z19).