Es könne dem Linienrichter somit auch nicht geglaubt werden, wenn er behaupte, der Angeklagte habe dem Schiedsrichter ein Bein gestellt. Die Aussage von B. vor der Kantonspolizei Graubünden, das Publikum habe sich auf A. gestürzt ("A. rimaneva a terra e il pubblico si avventava su di lui") mag tatsächlich überspitzt sein. Allerdings ist diese Aussage nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den gesamten Schilderungen des Linienrichters zu betrachten, der die Bedrohung des Schiedsrichtertrios durch die heranstürmende Fan-Menge bildlich beschrieb.