Selbst wenn der Schiedsrichter sich unmittelbar nach dem Spiel - möglicherweise aus Angst - noch zurückhaltender als später im Untersuchungsverfahren geäussert hätte, vermöchte dies die Glaubwürdigkeit seiner Belastungen als solche nicht zu beeinträchtigen, zumal eine solche Zurückhaltung unmittelbar nach dem schmerzhaften Vorfall in der direkten Konfrontation mit dem Täter und mit zwei weiteren Vertretern des FC Sion nachvollzogen werden könnte. Es kann dazu auch auf die zutreffenden Ausführungen im Entscheid des Amtsstatthalters vom 6. September 2006 verwiesen werden. Im Weiteren ist unerfindlich, inwiefern die in der "Neuen Luzerner Zeitung" zitierte Aussage des Schiedsrichters (