Ohnehin bestätigte Z16 die Behauptung des Angeklagten nicht vollumfänglich, sondern machte zum Gespräch in der Kabine nur sehr vage Angaben. Selbst wenn der Schiedsrichter sich unmittelbar nach dem Spiel - möglicherweise aus Angst - noch zurückhaltender als später im Untersuchungsverfahren geäussert hätte, vermöchte dies die Glaubwürdigkeit seiner Belastungen als solche nicht zu beeinträchtigen, zumal eine solche Zurückhaltung unmittelbar nach dem schmerzhaften Vorfall in der direkten Konfrontation mit dem Täter und mit zwei weiteren Vertretern des FC Sion nachvollzogen werden könnte.