Die Verteidigerin rügt, A. habe nach dem Vorfall in der Garderobe dem Angeklagten gegenüber gesagt, er habe auch nicht genau gesehen, wie es zum Sturz gekommen sei, und man habe sich mit einem Handschlag verabschiedet. Die Zeugen Z16 und Z18 hätten bestätigt, dass der Schiedsrichter in der Kabine dem Angeklagten keinen Vorwurf gemacht habe. Dass A. das Gespräch in der Schiedsrichterkabine nachträglich anders schildere, lasse vermuten, dass er sich habe instrumentalisieren lassen, damit "man" gegen den Angeklagten vorgehen könne. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden.