Er fügte hinzu, dass er beim "Heranrennen" einen kurzen Blickkontakt mit dem Angeklagten gehabt habe. Die Schilderung dieser Ereignisse erscheint auch insofern glaubhaft, als sie bezüglich der Position der beteiligten Personen mit der Aussage des Zeugen Z6 übereinstimmt. Dieser sagte aus, dass der Angeklagte von der Tribüne aus gesehen auf der linken Seite von A. gestanden sei. Die Blickrichtung des Angeklagten sei in Richtung des Schiedsrichters gewesen. Als der Schiedsrichter an ihm vorbei habe wollen, habe der Angeklagte mit seinem rechten Bein einen Ausfallschritt gemacht.