Als er (A.) auf Höhe des Angeklagten gewesen sei, habe dieser ihm absichtlich das Bein gestellt, so dass er hingefallen sei. Auch bei der Befragung durch die Polizei des Kantons Solothurn beschrieb A., dass er auf dem Weg Richtung Spielereingang den Angeklagten auf der rechten Seite stehend wahrgenommen habe. Er habe noch erkennen können, wie der Angeklagte das Bein herausgestreckt habe. Er habe aber nicht mehr ausweichen können und sei über dessen Bein gestolpert. In gleicher Weise beschrieb A. die entscheidenden Szene bei seinem Sturz auch vor dem Amtsstatthalter. Er fügte hinzu, dass er beim "Heranrennen" einen kurzen Blickkontakt mit dem Angeklagten gehabt habe.