Dieselbe Ansicht tat der Angeklagte auch in einem Schreiben vom 19. Januar 2005 kund, welches sich bei den Akten befindet ("M. A. a heurté ma jambe à un moment où j'ai été bousculé, ce qui a entraîné la chute de tous les deux à terre"). Erst bei der Befragung vom 2. Juni 2005 durch den Amtsstatthalter brachte der Angeklagte die Version mit dem seitlichen Ausfallschritt beim Ausweichen vor den Sicherheitskräften vor. Dieses Aussageverhalten des Angeklagten spricht nicht gerade für dessen Glaubwürdigkeit.