Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Angeklagte bei seiner Befragung vor der Walliser Polizei in Martigny vom 17. Januar 2004 den Sachverhalt nicht so darstellte. Vielmehr führte er den Zusammenprall mit dem Schiedsrichter darauf zurück, dass er gestossen und nach rechts abgedrängt worden sei ("je suis bousculé et dévié sur ma droite"), worauf ein Mitglied des Schiedsrichtertrios beim Überholen an sein rechtes Bein gestossen und zu Boden gestürzt sei. Dieselbe Ansicht tat der Angeklagte auch in einem Schreiben vom 19. Januar 2005 kund, welches sich bei den Akten befindet ("M. A. a heurté ma jambe à un moment où j'ai été bousculé, ce