Dieser habe sich nach Spielende im Bereich des Spielereingangs aufgehalten und habe auf die herannahenden Sion-Spieler gewartet. Schliesslich habe auch er beabsichtigt, das Spielfeld zu verlassen. Um zum Spielereingang zu gelangen, habe er immer wieder nach rechts und links ausweichen müssen. Hierzu habe er gerade im Moment, als A. im Laufschritt herannahte, einen Ausfallschritt gemacht, sodass der Schiedsrichter über sein Bein gestolpert und zu Fall gekommen sei. Er selbst sei ebenfalls umgefallen und auf A. gestürzt. Dies sei die Wahrheit. 2.3. Beweiswürdigung Gemäss § 182 Abs. 2 StPO würdigt das Gericht die Beweisergebnisse nach freiem Ermessen (LGVE 1978 I Nr. 455 und 1980 I Nr. 607).