2.2.1. Das Amtsgericht würdigte die verschiedenen aktenkundigen Aussagen zum Vorfall und kam namentlich gestützt auf die belastenden Aussagen des Zeugen Z6 sowie der beiden Linienrichter, welche die Belastungen des Opfers A. bestätigten, zum Schluss, es bestünden keine ernsthaften Zweifel daran, dass der Angeklagte dem Schiedsrichter A. absichtlich das Bein gestellt und ihn so zu Fall gebracht habe. 2.2.2. Die Verteidigerin führt vor Obergericht aus, wie sich der Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten abgespielt habe. Dieser habe sich nach Spielende im Bereich des Spielereingangs aufgehalten und habe auf die herannahenden Sion-Spieler gewartet.