Aufgrund der Aktenlage erstellt und unbestritten ist weiter, dass Schiedsrichter A. sich zum Zeitpunkt unmittelbar nach Spielende im Bereich des Strafraums auf der linken Seite, von der Tribüne aus gesehen, befand. Er und der auf der Seite des Gäste-Sektors assistierende Linienrichter C. eilten kurze Zeit nach dem Schlusspfiff auf Empfehlung von Securitas-Mitarbeitenden in Richtung Kabine, um sich vor der herannahenden Menge aus dem Sion-Fansektor in Sicherheit zu bringen. Im Bereich des Spielereingangs bzw. zwischen den beiden technischen Zonen ("Ersatzbank") der Vereine hielten sich bereits der Linienrichter B., der auf dieser Seite im Einsatz war, sowie der Angeklagte auf.