Es herrschten ein allgemeines Durcheinander, ja fast chaotische Zustände, wie sich aufgrund der verschiedenen aktenkundigen Aussagen ergibt und auch auf der Videosequenz vom Geschehen Sekunden nach dem Schlusspfiff zu erkennen ist. Aufgrund der Aktenlage erstellt und unbestritten ist weiter, dass Schiedsrichter A. sich zum Zeitpunkt unmittelbar nach Spielende im Bereich des Strafraums auf der linken Seite, von der Tribüne aus gesehen, befand.