Sie folgert diese Behauptung aus dem Umstand, dass die ebenfalls auf der Tribüne sitzenden Journalisten den von Z6 geschilderten Vorfall nicht hätten beobachten können. Überdies habe der Zeuge selbst angegeben, er habe von seinem Platz aus nicht mehr gesehen, ob dem Schiedsrichter jemand beim Aufstehen geholfen habe. Entgegen der Ansicht der Verteidigerin besteht indessen keinerlei Grund für die Annahme, dass die detaillierten Angaben des Zeugen zum Geschehen nicht auf seiner eigenen Beobachtung beruhen würden.