Des Weiteren reichte der Angeklagte auf Aufforderung hin seine Steuererklärung für das Jahr 2006 ein. Mit Bezug auf den Beweisantrag der Verteidigung, es sei das vom SC Kriens beim Fussball-Verband eingereichte Bildmaterial zu edieren, führte die obergerichtliche Referentin ein Telefonat mit dem Sekretariat des Schweizerischen Fussballverbandes zur Klärung der Frage, ob und welche aussagekräftigen Unterlagen dort vorhanden seien. Die davon erstellte Aktennotiz wurde den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 liess der Angeklagte dem Obergericht mitteilen, dass er an seinem Editionsantrag festhalte.