2. Der Angeklagte sei vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von A., begangen am 5. Dezember 2004 in Kriens, freizusprechen. 3. Die Schadenersatzforderung des Privatklägers A. sei abzuweisen. 4. Folgende Zeugen seien zur Situation nach dem Schlusspfiff und zum Zusammenstoss zwischen dem Angeklagten und Herrn A. einzuvernehmen: - Z1, Sion - Z2, Lausanne - Z3, Lausanne - Z4, Hirzel - Z5, Bassecourt 5. Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Sturz von A. seien in Anwesenheit von Herrn Z6 und des Angeklagten vor Ort im Fussballstadion Kleinfeld, Kriens, zu rekonstruieren. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Privatkläger.