Der Privatkläger B. hat dem Amtsgericht Luzern-Land 1/3 der Gerichtskosten von Fr. 1'500.-- sowie 1/3 der amtlichen Untersuchungskosten von 12'638.70, insgesamt Fr. 4'712.90 zu bezahlen und seine eigenen Anwaltskosten zu tragen. 8. Die Übersetzungskosten vor Amtsgericht von Fr. 149.90 gehen zu Lasten des Staates. 9. (Rechtsmittelbelehrung) 10. (Zustellung) D. Gegen dieses Urteil reichte der Angeklagte fristgerecht Appellation ein und stellte folgende Anträge: 1. Die Ziffern 1, 3, 4 und 7 des Urteils vom 1. Mai 2007 seien aufzuheben. 2. Der Angeklagte sei vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von A., begangen am 5. Dezember 2004 in Kriens, freizusprechen.