Er befindet sich seither im Verwahrungsvollzug. Aus den Erwägungen: Mit dem Inkrafttreten des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) am 1. Januar 2007 stellt sich die übergangsrechtliche Frage nach dem Schicksal von Verwahrungen, die unter altem Recht ausgesprochen worden sind. Der Gesetzgeber erklärte in Ziff. 2 Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderungen vom 13. Dezember 2002 - bis auf zwei Ausnahmen, die im vorliegenden Fall nicht von Interesse sind - das neue Recht integral für anwendbar. Folgerichtig war in Art.