Die Verletzungen belegen, dass der Angeklagte die als Bestrafung gedachte Tötung seiner Ehefrau konsequent und besonders grausam zu Ende führen wollte. Schliesslich zeichnen auch das tatbezogene Vorleben und das Verhalten des Angeklagten nach der Tat (er überliess seine schwer verletzte, blutüberströmte und vor Schmerzen laut schreiende Ehefrau gleichgültig ihrem Schicksal und verliess den Tatort ohne soziale Regungen) das Bild eines besonders gefühlskalten und primitiv egoistischen Menschen, der sich zur Verfolgung eigener Interessen rücksichtslos über das Leben anderer hinwegsetzt.