Obwohl die Angegriffene laut schrie, sich wehrte und sich mit den mitgeführten Taschen und den blossen Armen gegen die Messerattacke zu schützen versuchte, stach der Angeklagte immer wieder auf sie ein und fügte ihr zwei Stiche im Brustbereich (wovon einer tödlich), sechs scharfe, teilweise entstellende Stich- bzw. Schnittverletzungen im Kopfbereich, vier scharfe Verletzungen am linken Arm (Abwehrverletzungen) und zuletzt, als seine Ehefrau bereits zu fliehen versuchte, einen Stich in den Rücken zu. Vor allem die Messerstiche ins Gesicht und in den Rücken zeugen von besonderer Brutalität und Gefühlskälte, hat doch der Angeklagte dadurch seiner Ehefrau mehr physische Schmerzen zugefügt, als