Auch das Tatvorgehen ist als besonders verwerflich zu qualifizieren. Schon auf der Rampe zur Unterführung nahm der Angeklagte sein Messer aus der Jackentasche, öffnete dieses mit beiden Händen und bewegte diejenige Hand, in welcher er schliesslich das Messer hielt, 20 bis 30 Mal gegen seine Ehefrau. Auf diese Weise fügte er ihr insgesamt 13 Stich- und Schnittverletzungen zu.