seiner Ehefrau am 30. Dezember 2004 Anlass zur Auseinandersetzung gegeben hat, welche letztlich die Tat auslöste. Mit der Tötung seiner Ehefrau hat der Angeklagte seine Sicht der Dinge durchgesetzt, wie er sie am 5. April 2004 der Polizei gegenüber dargelegt hatte: "Meine Frau wird nie lebend von mir weg gehen." Eine solche Einstellung aber ist objektiv weder in der Schweiz noch in der Heimat des Angeklagten gerechtfertigt.