Aufgrund des Beweisergebnisses steht fest, dass der Angeklagte seine Ehefrau tötete, weil sie ihm den nach seiner Überzeugung als Ehefrau geschuldeten Gehorsam schon seit längerem verweigerte, sich von ihm getrennt, ihm den Sohn weggenommen, ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt und sich erfolgreich ein eigenes Leben ohne ihn aufgebaut hatte (eigene Wohnung, eigene Arbeit, gute Deutschkenntnisse, eigene Aufenthaltsbewilligung). Diese ganze Vorgeschichte versetzte den Angeklagten in eine so masslose Wut, dass er den Widerstand seiner Ehefrau für immer brechen und sie für den zunehmenden Ungehorsam gemäss seinen schon zahlreich geäusserten Drohungen mit dem Tod bestrafen wollte.