Aus den Erwägungen: Aufgrund des Beweisergebnisses steht fest, dass der Angeklagte seine Ehefrau tötete, weil sie ihm den nach seiner Überzeugung als Ehefrau geschuldeten Gehorsam schon seit längerem verweigerte, sich von ihm getrennt, ihm den Sohn weggenommen, ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt und sich erfolgreich ein eigenes Leben ohne ihn aufgebaut hatte (eigene Wohnung, eigene Arbeit, gute Deutschkenntnisse, eigene Aufenthaltsbewilligung).