das Opfer kann Forderungen für die verschiedenen Schadensposten geltend machen, die nach Art. 41 OR in Betracht kämen. Schaden im Rechtssinne ist die Differenz zwischen dem gegenwärtigen, nach dem schädigenden Ereignis festgestellten Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte, bzw. die Differenz zwischen den Einkünften, die nach dem schädigenden Ereignis tatsächlich erzielt worden sind und diejenigen, die ohne dieses Ereignis zugeflossen wären (BGE 129 II 53 f. E. 4.3.2).