Die Festsetzung der amtlichen Kosten für das Untersuchungs- und das amtsgerichtliche Verfahren gemäss angefochtenem Urteil wird bestätigt. (Festsetzung Kostennote Verteidiger und Abrechnung) 5. Gegen Urteile und Entscheide letzter kantonaler Instanzen ist die Beschwerde in Strafsachen nach Art. 78 ff. und Art. 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) zulässig. Die Beschwerde ist nach den Vorschriften von Art. 42 und Art. 99 BGG innert 30 Tagen beim Bundesgericht einzureichen. Gerügt werden können die Beschwerdegründe von Art. 95 ff. BGG. 6. Dieses Urteil ist dem Angeklagten, dem Privatkläger, dem a.o.