Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass bereits einen Tag später von der Kantonspolizei Obwalden der eingeforderte Bericht erstellt wurde. Mit anderen Worten gab der Tod von A. den polizeilichen Ermittlungen eine dramatische Wende und veränderte den nachfolgenden Kausalverlauf erheblich. Nicht angängig ist deshalb die Annahme, bei früherer Meldung der Todesfälle von I. und L. hätten sich alle Ereignisse und auch die Ermittlungshandlungen der Polizei genau gleich, einfach um die entsprechende Zeitspanne vorverschoben, abgespielt.