Zu diesem Zeitpunkt lag aber bereits das Geständnis des Täters vor. Gemäss den Angaben des Chefs der Kriminalpolizei Luzern, B., war es vor dem Tod von A. seiner Auffassung nach nicht möglich, R. zu überführen. Entsprechend zielten denn die Strafverfolgungsbehörden primär darauf ab, diesem Tatverdächtigen ein Geständnis abzugewinnen. B. gab an, seiner Meinung nach sei ein Geständnis des Verdächtigen im Zentrum gestanden.