Es wurde vorangehend eingehend dargelegt, dass sich die polizeiliche Arbeit vor dem Tod von A. bereits längere Zeit auf eine Überführung von R. ausrichtete und gemäss den Unterlagen der Kantonspolizei Luzern spätestens seit dem 22. Juni 2001 praktisch ausschliesslich auf diesen Tatverdächtigen fokussiert war. Trotz dieser konkreten Verdachtslage war es schliesslich in erster Linie der Tod von A., der zur Verhaftung von R. führte. Der Bericht aus dem Kanton Obwalden war unter diesen Umständen zwar offensichtlich ein wichtiger Mosaikstein, womit sich eine Vermutung der Täterschaft dieses Tatverdächtigen untermauern liess. Zu diesem Zeitpunkt lag aber bereits das Geständnis des Täters vor.