Als Grund wurde an einer Sitzung zwischen verschiedenen Exponenten der Kantonspolizei Luzern die Tatsache genannt, dass R. sich anlässlich eines Gesprächs mit S. zweideutig und verdächtig über das Thema Sterben und die Häufung von Todesfällen geäussert habe. Offensichtlich wird dabei auf die Unterredung zwischen S. und dem R. Bezug genommen, die aber bereits am 14. Februar 2001 stattgefunden hatte und schliesslich zur Offenbarung der Verhältnisse im Pflegeheim E. gegenüber der Heimleitung und später auch gegenüber der Polizei durch den Angeklagten beitrug.