Wie dem relevanten Sachbearbeiter-Journal des Sicherheitsdepartements zu entnehmen ist, waren in der Folge die Ermittlungen der Kantonspolizei Luzern im Rahmen weit gestreuter anderweitiger Vorkehren primär auf eine Überführung von R. fokussiert. Dennoch wurde der fragliche Bericht der Kantonspolizei Obwalden noch nicht eingeholt. Den vorhandenen Akten lässt sich im Übrigen nicht zweifelsfrei entnehmen, aus welchem Anlass gerade am 25. Juni 2001 die Erkundigungen in Obwalden schliesslich eingeholt wurden.