Auch bei dieser Gelegenheit wurde als Verdächtiger in erster Linie R. genannt, eine andere mögliche Täterschaft hatte sich nicht herauskristallisiert. Hervorzuheben ist, dass man damals, am 13. Juni 2001 und somit zwei Wochen vor dem Tod von A., trotz klar geäusserter Verdachtsmomente gegenüber R. immer noch von Abklärungen bei dessen früherem Arbeitgeber im Kanton Obwalden absah. Wie dem relevanten Sachbearbeiter-Journal des Sicherheitsdepartements zu entnehmen ist, waren in der Folge die Ermittlungen der Kantonspolizei Luzern im Rahmen weit gestreuter anderweitiger Vorkehren primär auf eine Überführung von R. fokussiert.