Danach wurde auch die Polizei informiert. Spätestens am 13. Juni 2001 waren der zuständigen Kantonspolizei Luzern die genannten Sachverhalte bekannt. An diesem Tag wurde eine dringende Sitzung einberufen, an der die Polizei und Strafverfolgungsbehörden sowie die Verantwortlichen des Pflegeheims E. die Situation analysierten und das weitere Vorgehen besprachen. Diese Gespräche wurden im Beisein des Angeklagten geführt. Auch bei dieser Gelegenheit wurde als Verdächtiger in erster Linie R. genannt, eine andere mögliche Täterschaft hatte sich nicht herauskristallisiert.