Dabei bezog er auch R. in seine Überlegungen mit ein und führte mit diesem ein Gespräch, nach welchem sein ungutes Gefühl diesem Mitarbeiter gegenüber nicht beseitigt werden konnte und er sich zur Weiterleitung dieser Erkenntnisse an den Heimleiter H. und den Angeklagten veranlasst sah (vorstehend E. 2.4.1). Die Verantwortlichen im Pflegeheim E. reagierten intern am 11. Juni 2001 auf die immer stärker werdenden Verdachtsmomente im Pflegeheim E., nachdem der ungeklärte Verbrauch des Medikaments Nozinan entdeckt worden war. Der Angeklagte ergriff dabei die Initiative und setzte den Heimleiter H. darüber ins Bild. Danach wurde auch die Polizei informiert.