Die Vermutung strafrechtlich relevanter Sachverhalte stützte sich dabei auf frühere Beobachtungen Dritter, wobei das "ungute Gefühl" von der Basis des Pflegepersonals ausging und im Laufe der Zeit immer höhere Hierarchiestufen im Personal des Betagtenzentrums erreichte. Mitte Februar 2001 nannte der Leiter des Bereichs Pflege, S., ausdrücklich Indizien, die auf die Möglichkeit von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im Pflegeheim E. hindeuteten.