Dies betrifft nicht nur Abklärungen im Hinblick auf eigentliche Tötungsdelikte, sondern auch Untersuchungen von Todesfällen, die möglicherweise auf einen (unklaren) Unfall, auf Suizid, auf einen Behandlungsfehler oder eine sonstige nicht natürliche Ursache zurückzuführen sind. Die Öffentlichkeit (namentlich der Staat als Inhaber des Strafanspruchs) und auch die Angehörigen des Verstorbenen haben bei unklaren, aussergewöhnlichen Todesfällen ein vitales Interesse an der Kenntnis der Todesursache oder -umstände. Die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden sollen hierzu frühzeitig an den Tatort gelangen, um ihre Ermittlungen aufnehmen zu können, bevor Spuren verwischt sind.