Da auch die angeordnete Autopsie - wie schon zuvor die Blutuntersuchung - keine Todesursache ergeben hatte, war der Angeklagte, wie er angab, "sehr verunsichert", unterliess aber auch zu diesem Zeitpunkt eine Meldung. In der amtsstatthalterlichen Befragung gab er als Begründung dafür Folgendes an: "Ich war wahrscheinlich aus grosser Unsicherheit blockiert, diesen Schritt zu tun. Ich hatte Angst, etwas ins Rollen zu bringen, das sich dann als nicht zutreffend erweisen konnte. Es hätte eine furchtbare Stimmung auf die Abteilung A gebracht. Es war auch unklar, wie sich R. verhalten würde, ob er alles abstreiten würde. Deshalb habe ich alles für mich behalten."