11 StGB kodifiziert. 2.1.2. Unechte Unterlassungsdelikte können auch fahrlässig begangen werden, wenn das Gesetz die Strafbarkeit des fahrlässigen Handlungsdelikts vorsieht (Seelmann, Basler Komm., 2. Aufl., N 76 zu Art. 11 StGB mit weiteren Hinweisen). Gemäss Art. 12 Abs. 3 StGB (zum Zeitpunkt der Tat: Art. 18 Abs. 3 aStGB) handelt fahrlässig, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen hat. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beobachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.