An der Verhandlung vor Obergericht vom 18. März 2008 bestätigte der Verteidiger die gestellten Appellationsanträge und begründete sie. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vollumfängliche Abweisung der Appellation und die Bestätigung der erstinstanzlichen Bestrafung des Angeklagten. Der Privatkläger beantragte "Schadenersatz analog zum Urteil des Amtsgerichts". Zudem verlangte er, dass ihm die Kostenlast für die auf seine Anzeige hin angehobene Strafsache abgenommen werde und ihm anwaltliche Hilfe zur Seite gestellt werde. Auf die Begründung all dieser Anträge ist, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher einzugehen.