Nachdem R. schon längere Zeit dieser Straftaten verdächtigt worden war, wurde er schliesslich einen Tag nach dem gewaltsamen Tod von A. vom 27. Juni 2001 verhaftet. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 3. Februar 2006 wurde R. wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher vorsätzlicher Tötung und wegen mehrfachen vollendeten sowie mehrfachen unvollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Neben diesen Schuldsprüchen erfolgte in zwei Fällen ein Freispruch. Das Urteil ist rechtskräftig (OG 21 05 124).